Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für alle Geschäftsbeziehungen zwischen MHS-Trade GmbH und ihren Kunden.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen MHS-Trade GmbH, Feldstrasse 4, 8194 Hüntwangen (nachfolgend «MHS-Trade GmbH» oder «wir») und ihren Kunden (nachfolgend «Kunde» oder «Sie»).

Mit der Erteilung eines Auftrags, dem Abschluss eines Kaufvertrags oder der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen anerkennen Sie diese AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn MHS-Trade GmbH diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

MHS-Trade GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf unserer Website einsehbar.

2. Fahrzeugverkauf

2.1 Angebot und Vertragsschluss

Alle Angebote auf unserer Website und in unseren Verkaufsräumen sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Ein Kaufvertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von MHS-Trade GmbH oder durch die Übergabe des Fahrzeugs zustande.

2.2 Fahrzeugbeschreibung

Wir beschreiben unsere Fahrzeuge nach bestem Wissen und Gewissen. Abbildungen auf der Website können vom tatsächlichen Fahrzeug abweichen. Massgebend ist der Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe. Technische Daten, Ausstattungsmerkmale und Kilometerangaben werden sorgfältig geprüft, jedoch ohne Gewähr für absolute Richtigkeit.

2.3 Preise und Zahlung

Alle angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Die Zahlung ist bei Fahrzeugübergabe fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. MHS-Trade GmbH akzeptiert Barzahlung, Banküberweisung und nach Vereinbarung weitere Zahlungsmittel.

2.4 Eigentumsübergang und Übergabe

Das Eigentum am Fahrzeug geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über. Die Übergabe erfolgt am Geschäftssitz von MHS-Trade GmbH, sofern nicht anders vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Übergabe auf Mängel zu prüfen und allfällige Beanstandungen unverzüglich zu melden.

2.5 Gewährleistung

Für Gebrauchtfahrzeuge gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Übergabe, sofern nicht anders vereinbart. Die Gewährleistung umfasst Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits bestanden haben. Verschleissteile, Verbrauchsmaterialien und Schäden durch unsachgemässen Gebrauch sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Für Neufahrzeuge gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.

3. Inzahlungnahme

MHS-Trade GmbH bietet die Möglichkeit, Ihr aktuelles Fahrzeug in Zahlung zu geben. Der Ankaufspreis wird auf Basis einer fachkundigen Bewertung ermittelt und ist ab Angebot 7 Tage gültig. Voraussetzung für die Inzahlungnahme ist, dass das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist und der tatsächliche Zustand den Angaben des Kunden entspricht.

Werden nach Vertragsschluss wesentliche Mängel festgestellt, die vom Kunden nicht offengelegt wurden, behält sich MHS-Trade GmbH das Recht vor, den Ankaufspreis nachträglich anzupassen oder vom Vertrag zurückzutreten.

4. Finanzierung und Leasing

MHS-Trade GmbH vermittelt auf Wunsch Finanzierungs- und Leasinglösungen über ausgewählte Partnerunternehmen. Die Konditionen richten sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Finanzierungspartners. MHS-Trade GmbH tritt hierbei lediglich als Vermittler auf und übernimmt keine Haftung für die Entscheidungen des Finanzierungspartners.

Ein Kaufvertrag unter Finanzierungsvorbehalt wird erst wirksam, wenn die Finanzierungszusage des Partners vorliegt. Wird die Finanzierung abgelehnt, wird der Kaufvertrag gegenstandslos, sofern keine alternative Zahlungsvereinbarung getroffen wird.

5. Werkstatt und Service

5.1 Auftragserteilung

Werkstattaufträge werden mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilt. Der Umfang der Arbeiten wird im Auftragsformular festgehalten. Zusätzliche Arbeiten, die während der Reparatur als notwendig erkannt werden, werden nur nach Rücksprache und Zustimmung des Kunden ausgeführt, sofern die Mehrkosten 10% des ursprünglichen Kostenvoranschlags übersteigen.

5.2 Kostenvoranschlag

Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen erstellt und sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Eine Abweichung von bis zu 10% gegenüber dem Kostenvoranschlag gilt als branchenüblich und berechtigt nicht zur Verweigerung der Zahlung.

5.3 Gewährleistung auf Werkstattarbeiten

Auf Werkstattarbeiten gewähren wir eine Garantie von 12 Monaten bzw. 20'000 km (je nachdem, was zuerst eintritt) ab Rechnungsdatum. Die Garantie umfasst die fachgerechte Ausführung der Arbeiten und die Qualität der verwendeten Ersatzteile. Ausgenommen sind Schäden durch normalen Verschleiss, unsachgemässen Gebrauch oder Eingriffe Dritter.

5.4 Abholung und Aufbewahrung

Das Fahrzeug ist nach Fertigstellung und Benachrichtigung innerhalb von 5 Werktagen abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist ist MHS-Trade GmbH berechtigt, Standgebühren von CHF 20.– pro Tag zu erheben. MHS-Trade GmbH haftet nicht für Schäden an nicht abgeholten Fahrzeugen, die über die übliche Sorgfalt hinausgehen.

6. Steinschlag-Reparatur und Autoglas-Service

Steinschlag-Reparaturen werden nach fachlicher Beurteilung durchgeführt. Nicht jeder Steinschlag ist reparabel; in solchen Fällen empfehlen wir den Austausch der Scheibe. Die Entscheidung über Reparatur oder Austausch obliegt dem Fachpersonal von MHS-Trade GmbH in Absprache mit dem Kunden.

Bei Versicherungsfällen unterstützen wir Sie bei der Abwicklung mit Ihrer Versicherung. Die Kostenübernahme durch die Versicherung liegt jedoch im Ermessen des jeweiligen Versicherers. MHS-Trade GmbH übernimmt keine Garantie für die Kostenübernahme durch Dritte.

7. Fahrzeugvermietung

7.1 Mietbedingungen

Der Mieter muss im Besitz eines gültigen Führerscheins der entsprechenden Kategorie sein und das Mindestalter von 20 Jahren erreicht haben. Das Mietfahrzeug darf nur vom im Mietvertrag genannten Fahrer geführt werden. Eine Weitervermietung ist nicht gestattet.

7.2 Kaution und Zahlung

Bei Mietbeginn wird eine Kaution erhoben, deren Höhe im Mietvertrag festgelegt wird. Die Kaution wird nach Rückgabe des Fahrzeugs in einwandfreiem Zustand zurückerstattet. Die Mietgebühr ist bei Fahrzeugübernahme zu entrichten, sofern nicht anders vereinbart.

7.3 Haftung und Versicherung

Die Mietfahrzeuge sind haftpflicht- und kaskoversichert. Der Selbstbehalt im Schadensfall beträgt gemäss Mietvertrag. Der Mieter haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Verstösse gegen den Mietvertrag entstehen. Schäden sind unverzüglich zu melden.

7.4 Rückgabe

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt in demselben Zustand (abzüglich normaler Abnutzung) und mit demselben Tankfüllstand zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird die Miete anteilig weiterberechnet. Fehlender Treibstoff wird zum Tagespreis zuzüglich einer Servicepauschale nachbelastet.

8. Haftungsbeschränkung

MHS-Trade GmbH haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Vertragswert beschränkt.

Für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust wird keine Haftung übernommen. Dies gilt insbesondere auch für Informationen und Inhalte auf unserer Website.

9. Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss unserer Datenschutzerklärung, die integraler Bestandteil dieser AGB ist.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Bülach, Kanton Zürich, Schweiz. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

12. Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:

MHS-Trade GmbH

Feldstrasse 4, 8194 Hüntwangen

Telefon: +41 79 317 89 89

E-Mail: [email protected]

Stand: Februar 2026